Neue Nutzungsbedingungen für Amateurfunkfrequenzen in Deutschland!
Veröffentlicht über https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/175/VO.html , gilt ab 24.6..
Wenig überraschend:
Die Aufzeichnungspflicht auf 6 m fällt weg. Klasse N darf auf 2 m und 70 cm 10 W EIRP (in der Veröffentlichung wurde das in ERP umgerechnet).
Nett und überraschend, anders als von @AJW angekündigt: Auf 10 m darf Klasse N sogar 16,4 W EIRP (⇒ Selbsterklärung!).
Weniger nett: Immer noch keine Regelung für 6 m für Klasse E.
@BNetzA